Immer, wenn die Staatsschulden ausufern, kommt die Zeit, in der die Bürger (als Haftende für die Staatsschulden) die Rechnung präsentiert bekommen!
Die gesetzlichen Grundlagen, zur Enteignung in allen Bereichen (Bankguthaben, Lebensversicherungen, Immobilien, usw.) sind bereits geschaffen.
So ist aktuell der Ruf deutscher Politiker, nach einem neuen Lastenausgleich, immer öfter zu hören.
Das Bundesverfassungsgericht weist explizit, bereits 1995 darauf hin, dass durch die deutsche Steuergesetzgebung, die Rahmenbedingungen für einen neuerlichen Lastenausgleich gegeben sind. Man spricht von einer “einmaligen Vermögensabgabe”.
Immobilien sind für den Staat eine einfache Beute, denn Häuser oder Grundstücke können nicht einfach ins Ausland verlagert werden.
Im Jahre 2022 ließ der deutsche Bundestag untersuchen, ob es eine “Kompetenz des Bundes zur Erhebung einer einmaligen Vermögensabgabe in Krisenlagen” gebe. Es mag nicht verwundern, dass die Untersuchung zu dem Ergebnis kam, dass der Bund diese Kompetenz hat, wenn auch die genauen Rahmenbedingungen strittig sind.
Als Besitzer einer deutschen Immobilie sind Sie also die ideale Melkkuh, wenn der Staat wirklich klamm ist und Geld braucht, weil die Wirtschaft am Boden liegt und es an Steuereinnahmen fehlt.
Das haben wir nach dem 2. Weltkrieg erlebt, als deutsche Immobilien mit einer Zwangshypothek von 50% ihres Nettowertes belegt wurden, die deren Besitzer dann über 30 Jahre abstottern mussten. Diese Umverteilung oder besser gesagt “Enteignung” nannte man den “Lastenausgleich”.
So wächst die Sorge vieler deutscher Immobilienbesitzer, dass es zu einem neuerlichen “Lastenausgleich” kommen könnte.
Natürlich kann keiner genau sagen, ob und wann es zu einem Lastenausgleich kommt. Geht man allerdings danach, wie viele links gerichtete Politiker schon heute einen Lastenausgleich fordern, muss man annehmen, dass dies eher früher als später der Fall sein könnte.
Viele Immobilienbesitzer stellen sich nun die Frage: "Wie kann ich meine Immobilie vor solchen Zwangsmaßnahmen schützen?"
Die Gründung einer amerikanische LLC mit maximaler Schutzwirkung vor einem Lastenausgleich!
Maximaler Schutz vor Lastenausgleich durch Freundschaftsvertrag von 1953
Keine Schenkungs- und Grunderwerbssteuer, da transparent (steuerrechtliche Übertragung an sich selbst)
keine Eintragung im Handelsregister bei vermögensverwaltender LLC nötig
damit nur Notar und ggf. Finanzamt (bei Vermietung) in Deutschland bekannt
Steuerfreiheit nach 10 Jahren gilt weiterhin (keine Spekulationssteuer)
Schnelle Gründung in 2-3 Wochen, mit apostillierten Dokumenten
Geringe Gründungskosten, geringe laufende Kosten
Ein kurzer Blick auf den Freundschaftsvertrag von 1953:
Wichtig ist die Feststellung, dass amerikanische Entitäten (Personen und Unternehmen) voll rechts- und grundbuchfähig in der BRD sind.
Weiterhin Absatz 4.: "Eigentum von Staatsagehörigen oder Gesellschaften des einen Vertragsteils darf in dem Gebiet des anderen Vertragsteils nur zum allgemeinen Wohl, unter Gewährung einer gerechten Entschädigung und der Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, enteignet werden. Die Entschädigung muß dem Wert des entzogenen Eigentums entsprechen, sie muß tatsächlich verwertbar sein und ohne unnötig Verzögerung geleistet werden. Spätestens im Zeitpunkt der Enteignung muß in angemessener Weise für die Festsetzung und Leistung der Entschädigung Vorsorge getroffen sein."
Durch diesen völkerrechtlich bindenden Vertrag ist somit ein Lastenausgleich nicht mehr darstellbar.
Dieser Vertrag schließt US-Körperschaften (Gesellschaften) ein und stellt keine Anforderungen an deren Besitzer. Somit können sich auch 100% deutsche Besitzer einer unter US Recht gegründeten Firma, berechtigte Hoffnung auf einen maximalen Enteignungsschutz machen.