Ihr Bank- und Depotkonto in Liechtenstein oder der Schweiz

Bereits seit dem 01.01.2015 wurde mit dem SAG (Sanierungs- und Abwiclungsgesetz für Banken) die gesetzliche Grudlage zur Enteingung Ihres Bankguthabens verabschiedet.

(Buchempfehlung: Philipph, W. (2019): "Rette sich wer kann vor dieser Bankenrettung")

Zur Verhinderung von Bankruns ist die EU ermächtigt Konto-Sperrungen anzuordnen.

Zudem wurde ein Rücknahmestopp für Fonds- und Aktienanlagen gesetzlich verankert.

 

Schützen Sie Ihr Vemögen, indem Sie Ihr Bankguthaben (Firma und privat) und Ihre Investmentanlagen in Länder auslagern, die nicht der ESM- und EU Bankenhaftung unterliegen.

 

Wir unterstützen Sie dabei, mit einem Konto-/Depot in Lichtenstein oder der Schweiz, Ihr Vemögen zu schützen.

 


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