Bereits seit dem 01.01.2015 wurde mit dem SAG (Sanierungs- und Abwiclungsgesetz für Banken) die gesetzliche Grudlage zur Enteingung Ihres Bankguthabens verabschiedet.
(Buchempfehlung: Philipph, W. (2019): "Rette sich wer kann vor dieser Bankenrettung")
Zur Verhinderung von Bankruns ist die EU ermächtigt Konto-Sperrungen anzuordnen.
Zudem wurde ein Rücknahmestopp für Fonds- und Aktienanlagen gesetzlich verankert.
Schützen Sie Ihr Vemögen, indem Sie Ihr Bankguthaben (Firma und privat) und Ihre Investmentanlagen in Länder auslagern, die nicht der ESM- und EU Bankenhaftung unterliegen.
Wir unterstützen Sie dabei, mit einem Konto-/Depot in Lichtenstein oder der Schweiz, Ihr Vemögen zu
schützen.
Privates Schweizer Zahlungs- und Abwicklungskonto, inklusive Kreditkarte und weitere Services (ohne Mindesteinlage) können Sie hier, online beantragen! Bitte geben Sie bei der Kontoeröffnung folgenden Werbecode ein: tpwp97
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